Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit ab dem 1. Januar 2020


§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen  

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Angelika Diez-Werner ANELA - ganzheitliche Krebsberatung nachstehend "ANELA" und dem Vertragspartner, nachstehend "Klient" genannt. 


§ 2 Vertragsgegenstand

2.1. ANELA bietet Einzelberatungen, Einzelcoachings, Workshops, Seminare und Veranstaltungen an, im folgenden kurz "Leistung" genannt. Diese Leistungen können persönlich aber auch über Onlinemedien durchgeführt werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird in ihrer Internetpräsenz und von ihr sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2. Die Leistungen stellen keine Behandlungen im medizinischen Sinne dar. Es werden keine Diagnosen gestellt und die Arbeit ersetzt keinen Arzt oder Heilpraktiker. 

2.3. Einen subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrages ist daher die eingebrachte Beratungs- und Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels. Heilversprechen können nicht gemacht werden. 


§ 3 Zustandekommen des Vertrages

3.1. Mit der Anmeldung/Buchung einer Leistung, welche per Onlineformular, dem Postweg, per Fax oder per EMail erfolgen kann und Annahme durch ANELA, in Form der Übermittlung einer Teilnahme- bzw. Terminbestätigung, kommt der Vertrag zustande. Die Teilnahme- oder Terminbestätigung kann per Post, per Email oder telefonisch erfolgen. 

3.2. Der Klient ist verpflichtet die Teilnahme- oder Terminbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und ggf. sich bei Unstimmigkeiten unverzüglich mit ANELA in Verbindung zu setzten. Sollte der Klient 7 Tage vor Beginn einer Veranstaltung/Workshop/Seminar oder 2 Tage vor einer Beratung-/Coachingsitzung keine Bestätigung erhalten, so ist er verpflichtet, sich unverzüglich mit ANELA in Verbindung zu setzen.


§ 4 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
4.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen ANELA und dem Klienten. Grundlage des Leistungsumfangs bildet das Bestätigungsschreibens in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung im Zeitpunkt der Bestellung. Nebenabreden, die das Leistungsspektrum erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch ANELA gültig.

4.2. Werden einzelne Leistungen des Klienten nicht in Anspruch genommen, behält sich ANELA vor, den vollen Preis zu verlangen, unabhängig davon ob eine Warteliste besteht.

4.3. Mit der Anmeldung/Buchung einer Leistung, welche per Onlineformular, dem Postweg, per Fax oder per EMail erfolgen kann und der Annahme durch ANELA, in Form der Übermittlung einer Teilnahme- bzw. Terminbestätigung, kommt der Vertrag zustande. Die Teilnahme- oder Terminbestätigung kann per Post, per Email oder telefonisch erfolgen. 

4.4. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, nach Vertragsabschluss sind gestattet, wenn diese organisatorisch notwendig sind. ANELA ist verpflichtet den Klienten über die Leistungsänderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Tagen zu gewähren, sofern die Änderungen nicht nur geringfügig sind.  


§ 5 Zahlungsvereinbarung/Rücktrittsgebühren

5.1. Mit der Buchung/Anmeldung einer Leistung wird der Kaufpreis sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

5.2. Die angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise und sind somit inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3. Wird der Preis trotz Mahnung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht gezahlt, so behält sich ANELA vor, vom Vertrag zurück zu treten und die unter 5.4. und 5.5. genannten Rücktrittsgebühren zu verlangen.

5.4. Der Klient kann jederzeit bis zum Beginn einer Sitzung (Einzelberatung/Coaching) von dem Vertrag zurück treten. Für die Stornierung wird empfohlen dies schriftlich unter Angabe des vollständigen Names zu tun, um diese eindeutig zuordnen zu können. Eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem Termin ist kostenlos möglich. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin, werden 100% des Preises als Rücktrittsgebühr fällig. Wird der Termin begonnen und vom Klienten abgebrochen, gilt der Termin als in Anspruch genommen und berechtigt nicht zu einer Rückerstattung des Zahlungsbetrages. In den anderen Fällen kann sich ANELA vorbehalten, eine pauschale Stornierungspauschale von 25 € zu verlangen bzw. einzubehalten.

5.5. Der Klient kann bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung (Workshop/Seminar) von dem Vertrag kostenlos zurück treten. Die Stornierung hat schriftlich per Email oder eingeschriebenen Brief zu erfolgen und wird von ANELA bestätigt. Tritt der Klient bis zu 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung (Workshop/Seminar) von dem Vertrag zurück, werden 50% der Veranstaltungskosten als Rücktrittsgebühr einbehalten. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 75% der Veranstaltungskosten als Rücktrittsgebühr einbehalten. Bei kurzfristigeren Absagen werden 100% der Veranstaltungskosten als Rücktrittsgebühr fällig. Bei Abbruch durch den Klienten, gilt die Leistung als in Anspruch genommen und berechtigt nicht zu einer Rückerstattung des Zahlungsbetrages. Bei Ratenzahlung können diese trotzdem im vereinbarten Rhythmus weitergeführt werden, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.  

5.6. Diese Regelungen unter § 5.4. und § 5.5. gelten unabhängig davon, ob eine Warteliste besteht. 

5.7. Der Klient hat in keinem Fall das Recht auf Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten.


§ 6 Rücktritt vom Vertrag durch ANELA

6.1. ANELA kann bei nicht erreichen einer in der konkreten Ausschreibung benannten Mindestteilnehmerzahl unter den folgenden Bedingungen vom Vertrag zurück treten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird in der jeweiligen Ausschreibung darauf verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindesteilnehmerzahl).

b) ANELA ist verpflichtet, dem Klienten gegenüber die Absage der Veranstaltung (Workshop/Seminar) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass diese wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt durch ANELA später als eine Woche vor Beginn, ist nicht zulässig.

6.2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn ANELA die Durchführung der Veranstaltung nicht zuzumuten ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.

6.3. Im Falle des Rücktritts nach  § 6.1. und § 6.2. wird der Kaufpreis unbar an den Klienten zurück erstattet.

6.4. Wird das Angebot nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann ANELA ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. ANELA hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Einen weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten (z.B. Unterkunft- oder Reisekosten) fallen dem Klienten zur Last. 


§ 7 Allgemeine Teilnahmebedingungen

7.1. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

7.2. Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

7.3. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

7.4. Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

7.5. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

7.6. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.


§ 8 Verschwiegenheitserklärung

ANELA verpflichtet sich, über alle Tatsachen und Umstände die ihr in Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistung bekannt werden, stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Klient entbindet ANELA davon. Die Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. entbindet ANELA davon. 


§ 9 Haftung

9.1. ANELA haftet gegenüber dem Klienten/Teilnehmer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, je schadensverursachendem Umstand jedoch höchstens bis zur Höhe der Teilnahmegebühr. Eine aufeinander folgende Reihe von Umständen wird dabei als ein Umstand angesehen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 

9.2. ANELA haftet nicht für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen gewinn oder Schäden durch Betriebsstillstand. 

9.3. ANELA haftet nicht, wenn der Klient/Teilnehmer oder ein Dritter die Möglichkeit hat, auf eine Versicherungsgesellschaft zurückzugreifen. 

9.4. Das Rechtsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Etwaige Streitfälle, die sich aus dem Rechtsverhältnis ergeben, werden ausschließlich nach deutschem Recht verhandelt.  

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